Sicher im Tunnel
Das Betreten der Tunnels ist lebensgefährlich und deshalb verboten. Die Tunnelbeleuchtung ist in der Regel abgeschaltet. Sollte in den Tunnelstrecken ein Stadtbahn- oder Straßenbahnzug zum Halten kommen, so besteht keine Gefahr. Steigen Sie nie ohne Aufforderung unseres Fahrpersonals aus. Das ist lebensgefährlich. Falls ein Aussteigen unvermeidlich ist, informiert Sie das Fahrpersonal vor Ort.
Bei der Stadtbahn und Straßenbahn darf im Tunnel nur zu den Sicherheitsräumen bzw. Fluchtwegen hin ausgestiegen werden. Von unserer Betriebsleitstelle oder Betriebspersonal vor Ort wird dann die Tunnelbeleuchtung eingeschaltet, sie ist an eine Notstromversorgung angeschlossen. Entlang der Fluchtwege sind die kürzesten Wege zur Haltestelle oder zu Notausgängen angezeigt.

Diese Notausgänge, die zwischen den Haltestellen vorhanden sind, liegen im Abstand von etwa 600 Metern. Sie sind durch ein blau leuchtendes Schild gekennzeichnet.

