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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Print- und HandyTickets

Stand: 7. Februar 2024

1. Geltungsbereich

  1. Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (folgend „SSB“ genannt) verkauft auf ihrer Internetseite unter www.ssb-ag.de sowie in mobilen Anwendungen (sogenannten Apps) HandyTickets der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (folgend „VVS“ genannt) in einem Online-Shop (folgend „SSB-Ticketshop“).
    Der Vertragspartner sind die Stuttgarter Straßenbahnen AG unter Einschaltung des in den nachstehenden Regelungen benannten Finanzunternehmens LogPay Financal Services GmbH.
     
  2. Für die Nutzung der Print- und HandyTickets des VVS (folgend „Online-Produkte“ genannt) gelten die „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise“ des VVS (folgend „Tarifbestimmungen“ genannt). Der Verkauf der Online-Produkte im SSB-Ticketshop bestimmt sich durch diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend „AGB“ genannt). Entgegenstehende oder abweichende AGB von Kunden werden zurückgewiesen, auch wenn die SSB ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprochen hat.
     
  3. Bestellungen werden grundsätzlich nur von Personen entgegengenommen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmsweise kann bei beschränkt geschäftsfähigen Kunden bei der Bestellung von Fahrausweisen die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zur Nutzung der Online-Produkte berücksichtigt werden.
     
  4. Diese AGB können jederzeit in ihrer aktuellen Fassung im Internet unter www.ssb-ag.de/fileadmin/Shared/agb.pdf als PDF-Datei abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
     
  5. Die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VVS können in ihrer aktuellen Fassung unter www.ssb-ag.de/fileadmin/Shared/befoerderungsbedingungen.pdf als PDF-Datei abgerufen, gespeichert und ausgedruckt werden.
     

2. Vertragsschluss

  1. Der Kaufvertrag über das Online-Produkt kommt mit der SSB zustande.
     
  2. Der Kunde unterbreitet der SSB ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags, indem er den Kauf seines Online-Produkts im SSB-Ticketshop an die SSB durch Auswahl der Schaltflächen „Kaufen“ versendet.
     
  3. Die SSB bestätigt dem Kunden unverzüglich den Eingang durch das Versenden einer Kaufbestätigung. Diese Kaufbestätigung enthält Details zum Kauf (Produkt, Preis, Gültigkeitsbereich, Gültigkeitszeitraum, Rechnungsanschrift, u. a.), stellt aber keine Annahme des vom Kunden gemachten Angebots dar.
    Die Annahme des Angebotes zum Abschluss eines Kaufvertrags durch die SSB erfolgt erst dadurch, dass sie dem Kunden bei PrintTickets nach erfolgreicher Bezahlung den Download des bestellten PrintTickets als PDF-Datei ermöglicht bzw. das HandyTicket in der mobilen Anwendung (sogenannte App) bereitstellt.
     
  4. Der Vertragstext wird nach Abschluss des Kaufes von der SSB gespeichert und steht dem Kunden dann nicht mehr zur Verfügung. Der Kunde kann im Kundenkonto im SSB-Ticketshop einsehen, welche Online-Produkte er wann und zu welchem Preis gekauft hat. Die AGB und die Tarifbestimmungen können in ihrer, zum Zeitpunkt des Aufrufs, gültigen Fassung eingesehen werden. Die Angabe über den Stand der AGB gibt an, wann die AGB in Kraft getreten sind. Die AGB sind so lange gültig, bis sie durch eine neuere Version ersetzt werden. Nach einer möglichen AGB-Änderung verliert der Kunde den Zugriff auf die zum Zeitpunkt seines Kaufes gültigen, älteren Versionen, da ein AGB-Archiv für zurückliegende Käufe nicht angeboten wird.
     
  5. Damit der Kunde Eingabefehler vor dem Versenden seines Kaufangebots erkennen kann, bietet der SSB-Ticketshop einen sogenannten Warenkorb an, in dem zunächst alle Online-Produkte unverbindlich gesammelt werden. Der Warenkorb kann jederzeit aufgerufen, eingesehen und sein Inhalt geändert oder gelöscht werden, wenn der Kunde einen Fehler in seiner Auswahl erkennt. Um weitere Online-Produkte auszuwählen, gelangt der Kunde mit der Schaltfläche „Weiteres Produkt hinzufügen“ zurück zur Online-Produkt-Auswahl. Ist die Zusammenstellung der Online-Produkte abgeschlossen, kann der Kunde durch die Auswahl der Schaltfläche „Kaufvorgang fortsetzen“ seine persönlichen Daten auswählen, bzw. die bereits gespeicherten Daten einsehen und gegebenenfalls ändern. Durch das Auswählen der Schaltfläche „Weiter“ erhält der Kunde eine Übersicht der zur Auswahl stehenden Zahlungsmittel. Nach erfolgter Auswahl des Zahlungsmittels erhält der Kunde eine Kaufübersicht zur Prüfung seines Kaufes angezeigt. Auch diese kann er wie den Warenkorb bearbeiten. Erkannte Fehler können hier das letzte Mal korrigiert oder der Kauf abgebrochen werden. Wenn der Kunde nach der Prüfung der Kaufübersicht den Kauf durch das Auswählen der Schaltfläche „Kaufen“ abschließt, kann er den Kauf nicht mehr korrigieren, ändern oder abbrechen.
     
  6. Die zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.

 

2.1 Ergänzende Bedingungen zum DeutschlandTicket im Abonnement

  1. Die Bestellung eines DeutschlandTickets im Abonnement ist nur zulässig, wenn der Kunde volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei einer juristischen Person muss die Bestellung durch eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person erfolgen.
     
  2. Der Abonnementvertrag über das DeutschlandTicket kommt mit der SSB zustande. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, das die jeweilige konkret in Anspruch genommene Beförderungsleistung erbringt, hierbei gelten die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
     
  3. Das DeutschlandTicket-Abonnement kann mittels Auswahl des Starttermines sowie der kundenseitig hinterlegten persönlichen- sowie Zahlungs-Daten bestellt werden. Vor Bestellabschluss erhält der Kunde noch einmal zur Kontrolle eine Übersicht über die von ihm eingegebenen Daten. Er erhält Gelegenheit etwaige Fehler zu korrigieren oder die Bestellung abzubrechen. Der Bestellvorgang wird erst mit der Auswahl des Buttons „jetzt kaufen“ abgeschlossen. Mit Auswahl des Buttons „jetzt kaufen“ gibt der Kunde eine verbindliche, zahlungspflichtige Bestellung für das DeutschlandTicket-Abonnement auf.
     
  4. Ein Umtausch bzw. eine Erstattung des DeutschlandTicket-Abonnements ist nicht möglich.
     
  5. Das DeutschlandTicket im Abonnement ist immer für einen Kalendermonat gültig. Wenn das Abo für einen bereits laufenden Kalendermonat abgeschlossen wurde, ist dennoch der volle Fahrpreis für den laufenden Kalendermonat zu entrichten. Eine anteilige Reduktion des Fahrpreises ist ausgeschlossen.
     
  6. Die Abbuchung für das DeutschlandTicket-Abonnement erfolgt unmittelbar nach der Bestellung des Tickets und wird systemseitig monatlich im Zuge der monatlichen Verlängerung des DeutschlandTickets wiederholt. Die Abbuchung findet im Regelfall während der Vertragslaufzeit jeweils zu Beginn des Monats, für den - das Ticket in die jeweilige App ausgeliefert wurde, von dem Konto, das im Zuge des Abonnementabschlusses unter „Zahlmittel“ in der App angegeben wurde. Der Beförderungsvertrag kommt ausschließlich mit dem befördernden Verkehrsunternehmen gemäß den dort geltenden Tarif- und Beförderungsbedingungen zustande, dass die Beförderungsleistung tatsächlich erbringt. Weder gegenüber der SSB noch gegenüber den übrigen VVS-Verkehrsunternehmen wird ein Anspruch auf Beförderung durch Kauf des DeutschlandTicket-Abonnements begründet.
     
  7. Die Kündigung des DeutschlandTickets-Abos zum Monatsende muss bis zum 10. des betreffenden Monats erfolgen. Erfolgt die Kündigung erst zwischen dem 11. und dem letzten Tag eines Monats, ist die Kündigung erst zum letzten Tag des Folgemonats gültig. Dies sehen die bundeseinheitlichen Tarifbestimmungen zum DeutschlandTicket vor. Abschließend gelten die bundeseinheitlichen Regelungen und Tarifbestimmungen zum DeutschlandTicket.
     

3. Registrierung und Preise

3.1. Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement

  1. Für die Bestellung von Fahrausweisen im Abonnement ist bei Nutzung des SSB-Bestellscheins keine Registrierung erforderlich, bei Nutzung unseres Online-Bestellformulars ist eine Registrierung erforderlich. Es ist der SSB-Bestellschein bzw. das jeweilige Online-Bestellformular zu verwenden und an die SSB bis zum 10. Kalendertag des Monats vor dem gewünschten Abonnementbeginn zu übermitteln. Außer bei der Bestellung in der SSB-App, hier kann man auch das Abonnement sofort beginnen, durch entsprechende Auswahl.
    Dabei muss der Kunde Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adress- und Kontaktdaten (mindestens die E-Mail-Adresse) angeben. Bei Minderjährigen ist eine gesetzliche Vertretung mit den genannten Daten anzugeben.
     
  2. Bestandskunden können sich mit der hinterlegten E-Mail-Adresse und einem gewählten Passwort online einloggen und Daten ändern sowie den Vertrag kündigen. Kunden, welche bei der SSB nicht registriert sind, können über die SSB-Website Stuttgarter Straßenbahnen AG/ SSB (ssb-ag.de) ihr Abo unter „Abo kündigen“ (oben rechts) über das Kontaktformular kündigen.

 

3.2. Registrierung im SSB Online Geschäft

  1. Für die Vornahme von Bestellungen in unserem SSB Online Geschäft und Nutzung von e-Payment-Services (z.B. Webshop, Mobile App) muss sich der Kunde registrieren. Hierbei sind folgende Daten wahrheitsgemäß anzugeben: 
    - Name und vollständige Adresse
    - Geburtsdatum
    - E-Mail-Adresse
    - Gewünschtes Bezahlverfahren sowie Kontoverbindung und / oder Kreditkartendaten
     
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Bezahlverfahren) bei Änderungen unverzüglich in dem persönlichen Login-Bereich zu ändern. Kommt der Kunde in dieser Informationspflicht nicht nach, hat der Kunde die uns bzw. unseren Beauftragten dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu tragen.
    Es ist Kunden ab 16 Jahren möglich sich zu registrieren und sich so die bestehenden Abonnements, die durch ihren gesetzlichen Vertreter abgeschlossen wurden, auf mobilen Endgeräten anzeigen zu lassen.
     

3.3. Preise

  1. Alle angegebenen Preise beinhalten die jeweils für die Produkte geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes stimmt der Kunde einer entsprechenden Anpassung der Preise zu.
     
  2. Für Fahrausweise gelten ausschließlich die jeweils genehmigten und öffentlichen Tarife der SSB bzw. des VVS in der jeweils aktuellen Fassung.
     

4. Zahlungsbedingungen

  1. Die SSB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (z.B. Webshop, mobile App) des IT- Dienstleisters EOS UPTRADE GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg (folgend „EOS“ genannt) und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (folgend „LogPay“ genannt).
     
  2. Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen – einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren – verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.
     
  3. Für die Zahlung des gebuchten Fahrausweises gelten ergänzend zu den oben genannten beschriebenen Bedingungen die nachfolgenden Regelungen. Alle Zahlarten stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung.
     

4.1. Zahlungsweisen

  1. Der Kunde kann für Käufe im SSB-Ticketshop der SSB zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
    - Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren
    - Abrechnung über Kreditkarte (Visa, MasterCard oder American Express)
    - Zahlung über PayPal
    - Zahlung mit Apple Pay
    - Zahlung mit Google Pay
     
  2. Andere Zahlungsweisen als unter Absatz 1 genannt sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht.
     

4.2. Einzug der Forderungen

  1. LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).
     
  2. Mit dem Hinterlegen eines Zahlungsmittels bestätigt der Kunde, dass er der Überprüfung der angegebenen Daten und der Bonität zur Kenntnis genommen und dieser zugestimmt hat. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch die LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets.
     
  3. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop und nur von registrierten Kunden einseh- und abrufbar.
     
  4. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlverfahren aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
     
  5. Der Kunde hat die Umsatzübersicht und die Abrechnung (im Falle von SEPA-Lastschriftverfahren ist das der Kontoauszug, im Falle von Kreditkartenverfahren ist das die Kreditkartenabrechnung und im Falle von PayPal die E-Mail Zahlungsbestätigung) sorgfältig zu prüfen.
     
  6. Um Apple Pay als Zahlungsverfahren nutzen zu können, muss der Kunde eine Kreditkarte oder Giro-/Debitkarte eines unterstützenden Bankinstitutes in der Wallet hinterlegt haben. Sofern der Kunde Apple Pay als Zahlungsverfahren auswählt, wird diese hinterlegte Karte belastet. Der Kunde muss mittels der vorkonfigurierten Authentifizierung den Kaufvorgang freigeben. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Apple Pay erfolgreich durchgeführt wurde.
     
  7. Um Google Pay als Zahlungsverfahren nutzen zu können, muss der Kunde ein von Google akzeptiertes Zahlungsmittel hinterlegt haben. Sofern der Kunde Google Pay als Zahlungsverfahren auswählt, wird dieses hinterlegte Zahlungsmittel belastet. Der Kunde muss mittels der vorkonfigurierten Authentifizierung den Kaufvorgang freigeben. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Google Pay erfolgreich durchgeführt wurde.
     

4.3. Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

  1. Der Lastschrifteinzug erfolgt nur von Konten, die im SEPA-Raum geführt werden.
     
  2. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein gekauftes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.
     
  3. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im SSB-Ticketshopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorbankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Kaufbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.
     
  4. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
     
  5. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurücksenden muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.
     

4.4. Zahlung per Kreditkarte (nicht für Fahrausweise im Abonnement)

  1. Die Abrechnung der in Anspruch genommenen gekauften Tickets über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, MasterCard sowie American Express möglich. Andere Kreditkartentypen werden derzeit nicht akzeptiert.
    Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst:
    - Name und Vorname des Kreditkarteninhabers
    - Kreditkartentyp (Visa, MasterCard oder American Express)
    - Nummer der Kreditkarte
    - Ablaufdatum der Kreditkarte
    - CVC-Code der Kreditkarte
    und an den Server der LogPay zur Abrechnung übertragen.
     
  2.   Das System der LogPay überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden die personenbezogenen Daten des Kunden an die in der Datenschutzerklärung aufgezählten Unternehmen weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicherzustellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.
     

  3. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.
     

  4. Sofern der Zahlungsdienstleister des Kunden das „3D Secure-Verfahren“ (Visa Secure / MasterCard® Identity Check™ / American Express SafeKey®) unterstützt, findet dieses zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte Anwendung. Sollte der Zahlungsdienstleister des Kunden das 3D Secure-Verfahren nicht unterstützen, erfolgt diese Prüfung nicht.
     
  5. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Forderung über die Kreditkarte eingezogen werden kann. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.
     

  6. Die eingereichten Forderungen, welche aus dem Kauf von Tickets resultieren, erscheinen dem Kunden in der Kreditkartenabrechnung seines Zahlungsdienstleisters als Gesamtbetrag in Euro. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages kann der registrierte Kunde über den SSB-Ticketshop einsehen und abrufen.


4.5. Zahlung per PayPal (nicht für Fahrausweise im Abonnement)

Für die Bezahlung per PayPal benötigt der Kunde ein PayPal-Konto, in welchem er die Zahlinformationen hinterlegt hat. Um mittels PayPal zu zahlen, wählt der Kunde PayPal als Zahlart aus. Er wird dann auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.
 

4.6. Zahlung per Apple Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement)

Für die Bezahlung per Apple Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde im SSB-Ticketshop Apple Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über den SSB-Onlineticketshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Apple Pay erfolgreich durchgeführt wurde.
 

4.7. Zahlung per Google Pay (nicht für Fahrausweise im Abonnement)

Für die Bezahlung per Google Pay, ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde im SSB-Ticketshop Google Pay als Zahlart aus. Vor Zahlung kann der Kunde seine Bestellung noch einmal prüfen. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über den SSB-Onlineticketshop ausgestellt, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels Google Pay erfolgreich durchgeführt wurde.  
 

5. Widerruf

Bei dem Erwerb von Fahrausweisen (Vertrag über die Beförderung von Personen) besteht kein Widerrufsrecht.
 

6. Lieferung

6.1. Print-/ Handytickets

  1. Fahrausweise zum Selbstausdrucken (Printticket) und Handytickets werden gemäß Ziffer 2 Abs. 3 bereitgestellt.
     
  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für eine ausreichende Hard- und Softwareausstattung zu sorgen, mit der die Fahrausweise zum Selbstausdrucken heruntergeladen und – schwarz-weiß oder farbig – ausgedruckt werden können. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrausweise so gedruckt werden, dass alle Angaben vollständig und einwandfrei lesbar sowie überprüfbar sind. Insbesondere sind Fahrausweise in Originalgröße auszudrucken.
     

6.2. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Fahrausweise bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der SSB AG. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). 
 

7. Haftung

Die SSB haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten) sowie außerdem für sonstige Schäden, soweit diese einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

Dem Kunden ist bekannt, dass ihm ggf. Kosten für die Nutzung der ihm nach diesen AGB zur Verfügung gestellten Produkte entstehen können. Dies gilt insbesondere für die Kosten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und der notwendigen Telekommunikation (z.B. Datenübermittlung über Mobilfunk). Die SSB und die mit ihr verbundenen Dienstleister übernehmen keine Kosten, welche dem Kunden mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung der nach diesen AGB bereitgestellten Produkte entstehen. Dies gilt insbesondere für Transaktionskosten von Kreditinstituten oder kreditkartenabrechnenden Stellen des Kunden, die durch Belastungen oder Gutschriften entstehen sowie für seine sämtlichen Kosten der Telekommunikation.
 

8. Schlussbestimmungen

8.1. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschuss des UN-Kaufrechts.
 

8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Stuttgart. Sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers vereinbart.
 

8.3. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die VVS BWeit-App der Stuttgarter Straßenbahnen AG

Vorbemerkungen 

Mit der VVS BWeit-App benötigt der Kunde keinerlei Vorkenntnisse von Tarifsystemen oder Verbundgrenzen mehr, solange er in Baden-Württemberg reist. 

Der Kunde beginnt seine Reise beim Einsteigen mit einem „Wisch“ in der VVS BWeit-App. Sobald er an seinem Zielort ankommt, beendet er die Reise wiederum mit einem „Wisch“. Im Anschluss rechnet das System nach Tages-BestPreis ab.  

Der Kunde erhält nach dem Wischen einen gültigen Fahrschein. Bei mehreren Fahrten an einem Tag ist auch eine Kombination von Verbundtarifen und BW-Tarif möglich.   

§1 Allgemeines 

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den eTicketverkauf über die VVS BWeit-App. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. 
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
  3. Der Kunde kann über die App VVS BWeit VVS-Fahrschein sowie eTickets für andere Verkehrsverbünde und für den Baden-Württemberg-Tarif kaufen. 
  4. Vertragspartner beim Kauf von VVS-eTickets wird die SSB. Für die Nutzung der VVS-eTickets gelten die „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise“ des VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH)  in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.ssb-ag.de/fileadmin/Shared/befoerderungsbedingungen.pdf
  5. Vertragspartner beim Kauf eines eTickets für Fahrten in einem anderen Verkehrsverbund sowie beim Kauf eines für den Baden-Württemberg-Tarif gültigen eTickets ergibt sich aus der nachfolgenden Aufstellung: 

Tarif 

Vertragspartner 

BW Tarif 

Baden-Württemberg-Tarif GmbH 

Stockholmer Platz 1 

70173 Stuttgart 

https://www.bwtarif.gmbh/tarifbestimmungen-und-befoerderungsbedingungen/ 

bodo 

Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH 

Bahnhofplatz 5 

88214 Ravensburg 

https://www.bodo.de/fileadmin/redakteur/pdf/Info-PDF/bodo_Tarifbestimmungen.pdf 

DING 

Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH 
Wilhelmstraße 22 
89073 Ulm 
https://www.ding.eu/de/service/gemeinschaftstarif/ 

HNV 

Heilbronner Hohenloher Haller Nahverkehr GmbH 

Olgastraße 2 

74072 Heilbronn 
https://www.h3nv.de/fileadmin/pdf/tarif/gemeinschaftstarif.pdf 

htv 

Landratsamt Heidenheim 

Geschäftsstelle Heidenheimer Tarifverbund (htv) 

Felsenstraße 36 

89518 Heidenheim 

https://www.htv-heidenheim.de/downloads/htv-gemeinschaftstarif.pdf 

KVSH 

KreisVerkehr Schwäbisch Hall GmbH 

Am Spitalbach 20 

74523 Schwäbisch Hall 

https://kreisverkehr-sha.de/fileadmin/user_upload/downloads/Befoerderungsbedingungen-Tarifbestimmungen.pdf 

KVV 

Karlsruher Verkehrsverbund GmbH 

Tullastr. 71 

76131 Karlsruhe 

https://www.kvv.de/fahrkarten/allgemeine-informationen/gemeinschaftstarif.html 

MOVE 

Verkehrsverbund Schwarzwald-Baar-Heuberg 

Am Hoptbühl 2 

78048 Villingen-Schwenningen 

https://mein-move.de/downloads/ (Tarifbestimmungen / Beförderungsbedingungen) 

naldo 

Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau GmbH 

Schlossplatz 1 

72379 Hechingen 

https://www.naldo.de/tickets/tarifbestimmungen-befoerderungsbedingungen/ 

OAM 

OstalbMobil GmbH 

Bahnhofstr. 46 

73430 Aalen 

https://www.ostalbmobil.de/tarifbedingungen/ 

RVF 

Freiburger Verkehrs AG 

Besanconallee 99 

79111 Freiburg 

https://www.rvf.de/service-infos/downloads (Downloads zu Tarifen) 

RVL 

Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH 

Turmstr. 20 

79539 Lörrach 

https://rvl-online.de/information-service/infomaterial-antraege-download/ (Tarifbestimmungen / Beförderungsbedingungen) 

TGO 

TGO Tarifverbund Ortenau GmbH 

Hauptstr. 66 

77652 Offenburg 

https://www.ortenaulinie.de/Startseite/Verbundgebiet/Gemeinschaftstarif.html 

VGC 

Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH 

Sparkassenplatz 2 

75365 Calw 

https://www.vgc-online.de/tickets-tarif/tarifbedingungen/ 

VGF

Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt GmbH

Heiligenbronner Str. 2

72178 Waldachtal

https://www.vgf-info.de/fahrplaene-und-tarife/aktueller-tarif

VHB 

VHB Verkehrsunternehmen Hegau-Bodensee Verbund GmbH 

Eisenbahnstrasse 3 

78315 Radolfzell 

https://www.vhb-info.de/service/downloads/ (Tarifbestimmungen bzw. Beförderungsbedingungen) 

VPE 

Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis mbH 

Luitgardstr. 14-18 

75177 Pforzheim 

https://www.vpe.de/pdf/tarif/tarifinfo/gemeinschaftstarif.pdf 

VRN 

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH 

Möhlstr. 27 

68165 Mannheim 

https://www.vrn.de/tickets/tarifsystem/befoerderungsbedingungen/index.html 

wtv 

WTV-Waldshuter Tarifverbund GmbH 

Eisenbahnstraße 11 

79761 Waldshut-Tiengen 

https://www.wtv-online.de/tickets/tickets-preise.php (Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des WTV) 

Die SSB handelt im Namen und auf Rechnung für die jeweiligen vorgenannten Vertragspartner als Stellvertreter. Sie nimmt dabei alle für den Vertragsschluss erforderlichen Erklärungen entgegen und gibt alle erforderlichen Erklärungen als Stellvertreter ab. Es gelten insofern die Tarifbestimmungen der jeweiligen Vertragspartner. 

6. Soweit es in den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an einer ausdrücklichen Regelung fehlt, gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. 

§2 Vertragsgegenstand

  1. Die SSB stellt dem Kunden in einem ersten Schritt die VVS BWeit-App zur Verfügung, welche der Kunde auf seinem Mobiltelefon installieren kann. Eine Nutzung der VVS BWeit-App auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Tablet-PCs ist nicht möglich. Für Mobiltelefone auf iOS- und Android-Basis ist die Software in den jeweiligen Stores als „App“ kostenlos erhältlich. 
  2. Der Kunde erhält über die VVS BWeit-App bargeldlos eTickets auf sein Mobiltelefon. Dabei übernimmt die SSB die gesamte Serviceabwicklung. 

§3 Vertragsschluss und technische Abwicklung

  1. Die VVS BWeit-App funktioniert nach dem Prinzip von Check-In und Be-Out. Die Erfassung der Reisedaten beginnt mit dem Öffnen der Applikation. Mit dem Aktivieren des entsprechenden Schalters in der Applikation (Check-In-Vorgang) wird der Standort markiert und der Kunde erhält einen für das jeweilige Transportmittel gültigen Fahrschein. Nach Abschluss des Check-out-Vorgangs, der mit dem automatischen Be-Out oder durch Deaktivieren des Schalters in der Applikation ausgelöst wird, berechnet die Applikation den entsprechenden Fahrpreis. Der Kunde gibt mit dem Wischen (Check-in und Be-Out / Check-Out) das Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über den entsprechenden Fahrschein ab. Die SSB erklärt die Annahme des Angebots durch Übermittlung der Rechnung am Folgetag. Im Falle des Verkaufs von VVS-Tickets erklärt sie dies in eigenem Namen, im Falle des Verkaufs von Tickets für andere Tarife im Namen des jeweiligen Vertragspartners gemäß der Auflistung § 1 Abs. 5. Danach wird die Belastung des entsprechenden Betrags auf das hinterlegte Zahlungsmittel veranlasst. 
  2. Die Preise ergeben sich beim Kauf eines VVS-Tickets aus den „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Fahrpreise“ des VVS (Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH)  in der jeweils gültigen Fassung, abrufbar unter www.ssb-ag.de/fileadmin/Shared/befoerderungsbedingungen.pdf. Im Falle der Anwendung eines anderen Tarifs kommt der entsprechende Tarif aus der Aufstellung gemäß § 1 Abs. 5 zur Anwendung. 
  3. Zur Standortbestimmung nutzt die VVS BWeit-App die in Mobiltelefonen verbauten Sensoren und die darauf installierte Software. Damit diese korrekt funktioniert, ist der Kunde verpflichtet, bei der Nutzung der Applikation auf dem Mobiltelefon die Funktion der Standortbestimmung in der höchstmöglichen Genauigkeitsstufe (Ortungsdienste (GPS) aktiviert), die Bewegungsdaten (Fitnessdaten) und Blutooth zu aktivieren bzw. zuzulassen, wenn das Mobiltelefon beim Start der Applikation nach der entsprechenden Erlaubnis fragt. Gleichzeitig muss die Internetverbindung über die gesamte Reisedauer aktiv sein. Diese muss aktiviert bleiben, sonst erfolgt ein Check-Out automatisch und die Fahrtberechtigung erlischt. 
  4. Die Gültigkeitsdauer des eTickets beginnt mit dem abgeschlossenen Check-In-Vorgang und endet mit Abschluss des Be-Out-/Check-Out-Vorgangs. Sofern es während der Reise (nach dem Check-In-Vorgang) aus technischen Gründen zu einer Unterbrechnung der Mobilfunkverbindung kommt (Systemabsturz, Gebiet ohne Mobilfunkverbindung) versucht die Applikation bei erneutem Öffnen automatisch einen fehlerfreien Zustand wiederherzustellen, die Fahrtberechtigung erlischt hierbei nicht. Wenn die Applikation deaktiviert wird (z.B. Akku leer, verlassen des Geltungsbereiches des Baden-Württemberg-Tickets, Deaktivierung der App, Deaktivierung der Ortungsdienste), wird nach 2 Minuten ein automatischer Check-Out-Vorgang durchgeführt und das eTicket verliert seine Gültigkeit. Sofern innerhalb der 2 Minuten die Mobilfunkverbindung wieder aufgebaut werden kann bzw. die Applikation wieder funktionsfähig ist (z.B. durch aktivieren der Ortungsdienste) bleibt das eTicket gültig, bis der Kunde den Be-Out-/Check-Out-Vorgang durchgeführt hat. 
  5. Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Check-In bereits vor Betreten des Verkehrsmittels – bei unterirdischen Haltestellen bereits vor Betreten der Haltestelle oberirdisch - abgeschlossen sein. Wird der Check-In erst im Verkehrsmittel über die Applikation durchgeführt, gilt dies bis dahin als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ggf. ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. 
  6. Beim Check-In-Vorgang muss eine zusätzliche Zeitspanne für den Kaufvorgang berücksichtigt werden, falls die Leistung des Netzes schwach ist (z.B. EDGE, E, GPRS). Ein erfolgreich durchgeführter Check-In-Vorgang und somit die Gültigkeit des Fahrausweises werden auf dem Display des Mobiltelefons durch die Applikation entsprechend bestätigt. 
  7. Ist der Check-In-Vorgang aus technischen Gründen nicht möglich, wird auf dem Display des Mobiltelefons eine entsprechende Meldung angezeigt. In diesem Fall muss der Kunde über einen anderen Verkaufskanal eine gültige Fahrkarte beziehen, ansonsten gilt er als Reisender ohne gültigen Fahrausweis. 
  8. Nach Fahrtende, nachdem der Kunde aus dem Transportmittel ausgestiegen ist, kann er den Check-Out-Vorgang durchführen. Mit Abschluss des Check-Out-Vorgangs endet die Gültigkeit der Fahrkarte. 
  9. Falls der Kunde umsteigen muss, um seine Fahrt fortzusetzen, ist beim Umsteigen kein Check-Out notwendig. Der Check-Out-Vorgang ist erst nach Abschluss der gesamten Fahrt notwendig. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig den Check-Out-Vorgang durchzuführen.  
  10. Errechnet die Applikation mittels der im Mobiltelefon verbauten Sensorik, dass sich der Kunde mutmaßlich nicht mehr auf der Reise befindet, und hat der Kunde den Check-Out-Vorgang jedoch noch nicht durchgeführt, so meldet dies die Applikation mittels Warnung auf dem Mobiltelefon und weist den Kunden darauf hin, dass der Check-Out-Vorgang nach 15min automatisch durchgeführt wird. Voraussetzung für das Anzeigen der Warnung ist, dass der Kunde Benachrichtigungen auf seinem Mobiltelefon zulässt. 
  11. Alle eTickets werden zentral von der SSB registriert. Der Kunde erhält eine Kopie des eTickets auf seinem Mobiltelefon. Der Kunde ist nicht befugt, die Kopie des eTickets vor dem Fahrtende zu löschen. Er darf sie ebenfalls nicht übertragen oder an ein anderes Mobiltelefon übermitteln. 
  12. Im Falle einer Ticketkontrolle hat der Geräteinhaber dem Kontrolleur das gültige eTicket zur Prüfung zugänglich zu machen. Das Risiko für den Nachweis der Gültigkeit liegt beim Nutzer der Applikation. Das Kontrollpersonal ist zur mehrmaligen Prüfung der Fahrtberechtigung pro Fahrt berechtigt. 
  13. Für den Fall einer Ticketkontrolle willigt der Kunde bereits jetzt ein, dass bei Vorliegen von Zweifeln über die Ordnungsmäßigkeit des auf dem Mobiltelefon angezeigten eTickets vom Kontrollpersonal eine Detailprüfung vorgenommen wird. 
  14. Stellt der Kunde nach der Reise fest, dass ihm durch die Applikation ein unkorrekter Tarif verrechnet wurde, so hat er dies innerhalb von 14 Tagen ab Reisedatum dem Kundendienst mitzuteilen. Dies geschieht, indem der Kunde in der VVS BWeit-App die Reise über das Kontaktformular meldet. Falls dem Kunden ohne eigenes Verschulden und zu Unrecht ein unkorrekter Fahrpreis verrechnet wurde, wird ihm der Differenzbetrag zum korrekten Fahrpreis nach der Verrechnung des Fahrpreises zurückerstattet. 

§4 Tarifoptimierung

Die Tarifoptimierung erfolgt über einen zentralen Tarifrechner der Verkehrsverbünde. Dort wird die ermittelte Reise dem zuständigen Tarifgeber zugeordnet und auf Basis der geltenden Tarifbestimmungen des Tarifgebers bepreist. Die SSB hat keinen Einfluss auf die Tarifgestaltung und Bestpreisberechnung der Verkehrsverbünde oder der Baden-Württemberg-Tarif GmbH. Die einzelnen Tarifbedingungen finden Sie unter Auflistung § 1 Abs. 5. 

§5 Abrechnung und Zahlung

  1. Die SSB bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services des IT- Dienstleisters EOS UPTRADE GmbH, Schanzenstraße 70, 20357 Hamburg (folgend „EOS“ genannt) und des Finanzunternehmens LogPay Financial Services GmbH, Schwalbacher Straße 72, 65760 Eschborn (folgend „LogPay“ genannt). 
  2.  Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen – einschließlich des Anspruches auf Erstattung etwaiger Gebühren – verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen. 
  3. Der Kunde verpflichtet sich, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Adresse und Zahlart) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, ist LogPay berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten 
  4. Alle Zahlverfahren stehen voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. 
  5. Der Kunde kann für Käufe in der VVS BWeit App der SSB zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:   
  6. Abrechnung über das SEPA-Lastschriftverfahren 
  7. Andere Zahlungsweisen als unter Absatz 2 genannt sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. 
  8. LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung). 
  9. Mit dem Hinterlegen eines Zahlungsmittels bestätigt der Kunde, dass er der Überprüfung der angegebenen Daten und der Bonität zur Kenntnis genommen und dieser zugestimmt hat. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt durch die LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. 
  10. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein gekauftes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieses Zahlverfahrens ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht (8) Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt. 
  11. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im SSB-Ticketshopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und –betrag. Der Kunde erhält die Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Kaufbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. 
  12. Der Kunde hat sicherzustellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch - scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen. 
  13. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, dem Zahlungsdienstleister des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch rücksenden muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten. 
  14. LogPay wird im Rahmen des Registrierungsprozesses für das SEPA-Lastschriftverfahren oder bei einem Wechsel von einem anderen Zahlverfahren auf das SEPA-Lastschriftverfahren nach eigenem Ermessen eine Überprüfung der Bonität des Kunden durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der angegebenen Personendaten des Kunden gegen den Datenbestand eines Bonitätsdienstleisters (siehe Datenschutzerklärung).  

§6 Haftung

  1. Die SSB haftet für Schäden des Kunden unbeschränkt nur, sofern diese auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der SSB zurückzuführen sind. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet die SSB nur bei einer Verletzung einer ihrer wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der SSB auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden des Kunden beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen durch gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen der SSB. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 
  2. Die SSB weist ausdrücklich darauf hin, dass Vertragspartner des mit Erwerb des eTickets geschlossenen Beförderungsvertrages das jeweils befördernde Verkehrsunternehmen ist. Die Beförderung erfolgt ausschließlich zu den jeweiligen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen. Dementsprechend ist jegliche Gewährleistung und/oder Haftung der SSB wegen etwaiger Schäden, Beanstandungen oder Reklamationen durch den Kunden hinsichtlich der aus dem Beförderungsvertrag erhaltenen Leistungen ausgeschlossen. In diesen Fällen hat sich der Kunde direkt an das befördernde Verkehrsunternehmen zu wenden. 
  3. Die SSB übernimmt keine Garantie für die dauerhafte, ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit des CICO-BW-Systems. Dies kann zur vorübergehenden Undurchführbarkeit des Ticketerwerbs führen. Für Schäden, die aus einer Nichtverfügbarkeit des Systems entstehen, besteht kein Ersatzanspruch. 
  4. Ebenso übernimmt die SSB für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht erfolgte Übermittlung des eTicket keine Haftung, sofern der Fehler nicht im Verantwortungsbereich der SSB liegt. 

§7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
  2.   Soweit der Kunde Kaufmann i. S. d. § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, wird für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. In allen anderen Fällen kann die SSB oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.