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Allgemeine Informationen zur Barrierefreiheit

Informieren Sie sich bitte vorher, an welchen Haltestellen noch keinen barrierefreien Zugang gibt. Informationen hierzu finden Sie hier in der ausführlichen Übersicht des VVS. Mit dem Kinderwagen oder dem Rollstuhl sollten folgende Maße zu beachten:

  • Länge und Breite: 130 x 80 cm
  • Gesamtgewicht (mit Person): 250 kg
  • Mindestraddurchmesser: 15 cm

Abstände oder Höhenunterschiede zwischen Bahnsteig und Fahrzeug oder Aufzugkabine lassen sich nicht immer vermeiden. Die Spurrillen der Überwege über die Schienen sind drei Zentimeter breit.

Die Türbreite der SSB-Aufzüge beträgt mindestens 80 Zentimeter. Die Taster zum Betätigen des Aufzugs sind bei neueren Aufzügen außen seitlich vor der Aufzugtüre befestigt, oder etwa eine Armlänge vor dem Aufzug, so dass sie auch vom Rollstuhl aus erreichbar sind.

Wo Aufzüge nachträglich eingebaut worden sind, lässt es sich nicht immer vermeiden, dass Sie mit einem Aufzug zunächst in eine Zwischenebene (Fußgänger- oder Einkaufspassage) gelangen und von dort aus mit einem zweiten Aufzug dann die Bahnsteigeben (bzw. die Straßenebene) erreichen.