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Ab Montag, 25. Januar, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

Die neue Corona-Verordnung des Landes sieht eine Tragepflicht von medizinischen Masken (FFP2- oder OP-Masken) im öffentlichen Personennahverkehr ab Montag, 25. Januar, 0 Uhr vor. Damit gilt ab diesem Zeitpunkt in allen Bussen und Stadtbahnen der Stuttgarter Straßenbahnen AG, der Zahnradbahn und der Seilbahn, sowie an allen oberirdischen und unterirdischen Haltestellen im Netz der SSB: Fahrgäste und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SSB dürfen sich dort nur mit einer ordnungsgemäß aufgesetzten medizinischen Maske aufhalten, erlaubt sind ausschließlich OP-Masken und FFP2-Masken.  

Die SSB wird im Fahrgastfernsehen, in der Dynamischen Fahrgastinformation (DFI), in den digitalen Medien, und mit Durchsagen auf die Verpflichtung, sich im ÖPNV Mund und Nase mit einer medizinischen Maske wirksam zu bedecken, hinweisen.

Um ihren Fahrgästen weiterhin zu ermöglichen, Abstand zu halten, fährt die SSB – mit Ausnahme der Nachtbusse – ihr komplettes Leistungsangebot.