DeutschlandTicket Job-Aktion im VVS: 12 Monate fahren, einen Monatsbeitrag zurückerhalten
Jetzt DeutschlandTicket Job über Ihren Arbeitgeber abonnieren
Wer im November und Dezember 2026 ins DeutschlandTicket Job einsteigt und zwölf Monate im Abo bleibt, erhält einen Monatsbeitrag als Gutschrift zurück.
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Sie möchten ein DeutschlandTicket abonnieren? Hier finden Sie die passende Aktionsseite.
✔️ Deutschlandweit mit Bus und Bahn unterwegs ✔️ Ein Monatsbeitrag als Gutschrift ✔️ Abobeginn zum 1. November oder 1. Dezember 2026
DeutschlandTicket-Aktion 2026 im Überblick
Mit der DeutschlandTicket-Aktion des VVS erhalten berechtigte Neukund:innen nach zwölf Monaten ohne Unterbrechung im Abo einen Monatsbeitrag als Gutschrift zurück. Die Aktion gilt für das DeutschlandTicket und DeutschlandTicket Job.
Fakten auf einen Blick
✅ Aktionsabschluss: bis November 2026 (Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Bestellfristen Ihres Arbeitgebers.)
✅ Abo-Start: 1. November oder 1. Dezember 2026
✅ Vorteil: Ein Monatsbeitrag als Gutschrift
✅ Voraussetzung: 12 Monate ohne Unterbrechung im Abo bleiben
✅ Teilnahme: Berechtigte Neukund:innen
✅ Verkehrsmittel: Busse und Bahnen im Regional- und Nahverkehr deutschlandweit
Es gelten die Teilnahmebedingungen der Aktion. Bitte prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Voraussetzungen für Ihre Teilnahme erfüllt sind.
So funktioniert die DeutschlandTicket Job-Aktion im VVS
DeutschlandTicket Job bestellen
Bestellen Sie ein neues DeutschlandTicket Job bis spätestens November 2026 online über das Bestellportal Ihres Arbeitgebers zum Abo-Einstieg 1. November oder 1. Dezember 2026. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Bestellfristen Ihres Arbeitgebers.
Zwölf Monate im Abo bleiben
Nutzen Sie Ihr DeutschlandTicket Job ab dem gewählten Einstiegstermin zwölf Monate ohne Unterbrechung und erfüllen Sie die Teilnahmebedingungen der Aktion.
Aktionsprämie erhalten
Nach Ablauf der zwölf Monate erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe eines Monatsbeitrags auf Ihr Konto zurücküberwiesen.
Häufige Fragen zur DeutschlandTicket Job-Aktion 2026 im VVS
Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren, die ein VVS-Abonnement, DeutschlandTicket Job oder DeutschlandTicket zum 1. November oder 1. Dezember 2026 neu abschließen und das Abo mindestens zwölf Monate ohne Unterbrechung nutzen.
Nein. Die Aktion richtet sich an berechtigte Neukund:innen. Wer vor dem Start des Aktionsabos bereits ein VVS-Abonnement, DeutschlandTicket Job- oder DeutschlandTicket-Abo genutzt hat, ist nicht teilnahmeberechtigt.
- Einstieg zum 1. November 2026: kein Abo im August, September oder Oktober 2026
- Einstieg zum 1. Dezember 2026: kein Abo im September, Oktober oder November 2026
Nicht teilnehmen können Personen, die in den Monaten August, September, Oktober oder gegebenenfalls November 2026 bereits ein VVS-Abonnement, DeutschlandTicket Job- oder DeutschlandTicket-Abo bei einem VVS-Verbundpartner genutzt haben. Auch Mitarbeitende der veranstaltenden Verkehrsunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ja. Für das DeutschlandTicket gibt es eine eigene Aktionsseite mit den passenden Bedingungen und Fristen.
Nein. Das DeutschlandTicket JugendBW ist von dieser Aktion ausgeschlossen.
Aber keine Sorge: Für das DeutschlandTicket JugendBW gibt es aktuell eine eigene Aktion. Wenn Sie ein DeutschlandTicket JugendBW abschließen möchten, finden Sie auf der folgenden Seite alle Informationen und Teilnahmebedingungen.
Schnell sein lohnt sich: Die Aktion für das DeutschlandTicket JugendBW läuft nur noch bis zum 15. Oktober 2026.
Der Aktionsabschluss ist bis November 2026 möglich. Der Einstieg ins Abo erfolgt zum 1. November 2026 oder 1. Dezember 2026. Bitte beachten Sie die jeweils gültigen Bestellfristen Ihres Arbeitgebers. Bei Fragen zu diesen, kann Ihnen Ihr Arbeitgeber Auskunft geben.
Nein. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und Ihr Abo für das DeutschlandTicket Job im Aktionszeitraum abschließen, nehmen Sie automatisch an der Aktion teil.
In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Gutschrift eines Monatsbeitrags.
Die Gutschrift erfolgt nach zwölf Monaten ununterbrochener Abo-Nutzung gemäß den Teilnahmebedingungen. Die Gutschrift erfolgt auf das bei Abo-Bestellung hinterlegte Bankkonto.
Auch bei einem Arbeitgeberwechsel können Sie weiterhin an der Aktion teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie ohne Unterbrechung in ein neues DeutschlandTicket Job-Abonnement oder ein privates DeutschlandTicket wechseln.
Zudem muss der Vertragspartner unverändert bleiben. Das bedeutet: Haben Sie Ihr bisheriges DeutschlandTicket Job über die SSB bezogen, muss auch das neue DeutschlandTicket Job über die SSB abgeschlossen werden.
Wechseln Sie innerhalb der zwölf Monate den Vertragspartner, ist eine weitere Teilnahme an der Aktion leider nicht möglich.
Bietet Ihr neuer Arbeitgeber das DeutschlandTicket Job noch nicht an, finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Einstieg für Unternehmen.
Alle Details zur Aktion und die Voraussetzungen für die Teilnahme finden Sie in den Teilnahmebedingungen.
Bereit für den Einstieg?
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