Fahren ohne gültiges Ticket
Wurdest du bei der Fahrausweisprüfung beanstandet?
Du findest unser Kontaktformular am Ende dieser Seite. Damit wir dir effizient weiterhelfen können, beachte bitte die folgenden Details zu deinem Anliegen.
Du hattest zu deiner Fahrt kein Ticket oder es war nicht gültig, dann ist ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60,00 Euro zur Zahlung fällig. Die Bankverbindung findest du am Ende der Seite.
Vergessenes Ticket nachträglich einreichen
Solltest du dein gültiges, persönliches Ticket vergessen haben und deshalb beanstandet worden sein, kannst du dieses innerhalb von 7 Tagen nachweisen. Persönliche Tickets sind solche, die nur von dir allein genutzt werden können, wie z. B. das Deutschland-Ticket (ohne Ticketplus) oder andere personenbezogene Abos.
Wichtige Hinweise zu Ausnahmen
Bitte beachte, dass eine Reduzierung auf 7,00 Euro in folgenden Fällen nicht möglich ist:
- Übertragbare Tickets (z. B. AboPlus oder TicketPlus): Da diese Tickets von verschiedenen Personen genutzt werden können, ist eine nachträgliche Anrechnung ausgeschlossen. In diesem Fall bleibt das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro bestehen.
- Nicht-personenbezogene Tickets: Dazu gehören unter anderem EinzelTickets, KurzstreckenTickets oder 4er-Tickets.
Digital einreichen, Zeit sparen
Erledige deine Einreichung bequem online und spare dir den Weg ins Kundenzentrum. Wir prüfen deine Dokumente digital und informieren dich per E-Mail, ob dein Betrag auf 7,00 Euro reduziert werden kann.
Nutze für den nachträglichen Ticketnachweis einfach unser Online-Kontaktformular und lade dort folgende Dokumente hoch:
- Amtlicher Lichtbildausweis: Scan oder Foto von Vorder- und Rückseite.
2. Einer der folgenden Ticket-Nachweise:
- Bescheinigung des Verkehrsunternehmens über die Gültigkeit.
- Kontoauszug der Abo-Abbuchung (Abbuchung für den Monat, in welchem die Fahrausweisprüfung stattfand).
- Kaufbestätigung aus dem Online-Shop.
- Foto/Scan des Verbundpasses (Vorder- und Rückseite mit Wertmarke).
Achte bitte darauf, dass auf diesen Dokumenten auch der Gültigkeitszeitraum und dein Name steht.
Gut zu wissen bei Preisänderungen:
Nach einer Preisanpassung bleiben deine 4er-Tickets noch ein Jahr lang gültig. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit und können leider nicht mehr erstattet oder umgetauscht werden. Bitte beachte: Wenn ein 4er-Ticket gar nicht oder häufiger als viermal entwertet wurde, ist es ungültig.
Ungültige Tickets
Tickets, die nicht den geltenden Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen entsprechen, sind ungültig und können durch unser Personal ersatzlos eingezogen werden. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in § 8 der Beförderungsbedingungen sowie in den Tarifbestimmungen des VVS.
Zahlungsverzug und Mahnwesen
Nach Ablauf der Zahlungsfrist bist du in Verzug. Danach erfolgt mindestens eine Mahnung. Bitte beachte, dass pro Mahnung eine weitere Gebühr von 5,00 Euro erhoben wird. Sollte die Zahlung weiterhin ausbleiben, geht die offene Forderung nach Ablauf der Zahlungsfrist an unseren Partner, die Bad Homburger Inkasso GmbH zum Forderungseinzug über.
Erschleichen von Leistungen und Strafanzeige
Wer wiederholt ohne gültiges Ticket ein öffentliches Verkehrsmittel nutzt, muss mit einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Erschleichung von Leistungen gemäß § 265a StGB rechnen. Der Strafantrag wird durch das jeweilige Verkehrsunternehmen gestellt. Wichtig zu wissen: Die Anzeige erfolgt unabhängig von der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts (EBE). Fragen zu einer bereits erstatteten Strafanzeige sind direkt an die zuständige Polizeidienststelle zu richten. Wir behalten uns zudem das Recht vor, auch in begründeten Einzelfällen (z. B. bei Urkundenfälschung) bereits beim ersten Verstoß einen Strafantrag zu stellen.
Hinweise
Zur nachträglichen Vorlage des Tickets über unser Kontaktformular benötigen wir von dir:
- die Vorder- und Rückseite eines amtlichen Ausweises
Folgende Unterlagen kannst du uns als Ticketnachweis zusenden:
- eine Bescheinigung des ausstellenden Verkehrsunternehmens über die Gültigkeit des Tickets
- einen Kontoauszug deiner Bank, auf dem die Abbuchung durch das Abo-Center erkennbar ist
- eine Kaufbestätigung aus dem Online-Ticket-Shop
- eine Kopie des Verbundpasses (Vorder- und Rückseite inkl. gültiger Wertmarke)
Bitte beachte: Ohne Angabe deiner EBE-Rechnungsnummer können wir dein Anliegen nicht bearbeiten.
Ein AboPlus oder TicketPlus kann nachträglich leider nicht berücksichtigt werden, da diese von mehreren Personen genutzt werden können. In diesem Fall ist das erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 Euro zu zahlen.
Ohne gültiges Ticket fährst du auch dann, wenn du ein 4er-Ticket nicht oder mehr als viermal entwertet hast. Nach einer Preisänderung gelten 4er-Tickets noch ein Jahr zum alten Preis und sind danach nicht erstattungsfähig.
Wer mehrfach ohne gültiges Ticket ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt, wird wegen des Verdachts der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB angezeigt. Der Strafantrag wird vom jeweiligen Verkehrsunternehmen gestellt. Die Strafanzeige erfolgt unabhängig vom Zahlungseingang des erhöhten Beförderungsentgelts. Fragen zur Strafanzeige sind an die nächste Polizeidienststelle zu richten. Ebenso behalten wir uns das Recht vor, auch in Einzelfällen einen Strafantrag zu stellen.
Tickets, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder Tarifbestimmungen genutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden. Die Details hierzu findest du in § 8 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVS.
Datenschutz
Wir speichern deine Daten gemäß DSGVO. Falls bei einer Prüfung kein gültiges Ticket vorliegt, werden die personenbezogenen Daten für drei Jahre (gesetzliche Verjährungsfrist) gespeichert und anschließend gelöscht.
Bankverbindung
Empfänger: Stuttgarter Straßenbahnen AG
Bank: Deutsche Bank AG, Stuttgart
IBAN: DE65 6007 0070 0160 0758 10
BIC: DEUTDESSXXX
Verwendungszweck: EBE-Rechnungsnummer