Vom 1. Juni 2026 an gilt in Baden-Württemberg an Haltestellen des ÖPNV Rauchverbot. So sieht es das novellierte Nichtraucherschutzgesetz des Landes vor.
Die SSB wird die Haltestellen in ihrem Netz beginnend am 1. Juni 2026 nach und nach mit entsprechenden Hinweisen ausstatten und ihre Fahrgäste im Vorfeld über die Neuerung informieren.