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Haltestellen werden rauchfrei

Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg an Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs ein Rauchverbot. Das sieht das novellierte Nichtraucherschutzgesetz des Landes vor. 

Das gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern auch für E-Zigaretten, Vapes, Tabakerhitzer und andere Dampfprodukte.

Der Gesetzgeber will damit Nichtraucher vor schädlichem Rauch schützen, während sie auf einem beschränkten Raum auf die nächste Stadtbahn oder den Bus warten. 

Die SSB wird ihre Haltestellen ab dem 1. Juni nach und nach mit entsprechenden Hinweisen ausstatten und Fahrgäste über die Neuerung informieren.