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Fahren ohne gültiges Ticket

Du wurdest bei der Fahrausweisprüfung beanstandet?

Sofern du im Besitz eines zum Prüfungszeitpunkt gültigen persönlichen Verbundpass bist, diesen jedoch nicht vorzeigen konntest, kannst du diesen innerhalb einer Woche ausschließlich in den SSB-KundenCentren oder in den Stellen der regionalen Verkehrsunternehmen persönlich nachträglich vorlegen. Du kannst uns diesen aber auch gescannt (Vorder- und Rückseite mit der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Wertmarke) zusenden.

Wenn du eine persönliche polygoCard besitzt, lege diese innerhalb einer Woche ausschließlich persönlich in den SSB-KundenCentren oder in den Stellen der regionalen Verkehrsunternehmen nachträglich vor. Es ist ein ermäßigtes Beförderungsentgelt von 7 Euro für die Bearbeitung zu bezahlen. 

Ein AboPlus oder ein TicketPlus kann nachträglich leider nicht vorgezeigt werden, da es von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall ist das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

Bankverbindung

Die Rechnung hast du direkt bei der Ticketprüfung in Form eines Belegs erhalten. Bitte überweise das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Beleg-Nummer auf folgende Bankverbindung:

Deutsche Bank AG, Stuttgart
IBAN: DE65 6007 0070 0160 0758 10
BIC: DEUTDESSXXX

Bitte denke daran, dass wir ohne Angabe deiner Beleg-Nummer dein Anliegen nicht bearbeiten können.

Ohne gültiges Ticket fährst du auch, wenn du ein 4er-Ticket nicht oder mehr als viermal entwertet hast. Nach einer Preisänderung gelten 4er-Tickets noch ein Jahr zum alten Preis und sind danach nicht erstattungsfähig.

Wer mehrmals ohne gültiges Ticket ein öffentliches Beförderungsmittel benutzt, wird wegen dem Verdacht der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB angezeigt. Der Strafantrag wird vom jeweiligen Verkehrsunternehmen gestellt. Die Strafanzeige ist unabhängig vom Zahlungseingang des erhöhten Beförderungsentgelts. Fragen zur Strafanzeige sind an die nächste Polizeidienststelle zu richten. Ebenso behalten wir uns das Recht zur Stellung eines Strafantrags bei einem einzelnen Fall vor. Tickets, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden. Die Details hierzu stehen im §8 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVS. 

Mahnungen

Nach Ablauf der Zahlfrist erhälst du bis zu zwei Mahnungen. Es wird jeweils eine zusätzliche Gebühr von 5 Euro erhoben. Wenn auf die Mahnungen kein Zahlungseingang erfolgt, wird die offene Forderung an die Bad Homburger Inkasso GmbH verkauft und mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Datenschutz

Deine Daten werden nach den Bestimmungen der DSGVO gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden drei Jahre gespeichert, wenn kein zum Prüfungszeitpunkt gültiges personenbezogenes Ticket vorgezeigt wurde.

Kontakt Forderungsmanagement

Sind noch Fragen offen? Unsere Mitarbeiter im Forderungsmanagement helfen gerne weiter:

Stuttgarter Straßenbahnen AG
Forderungsmanagement
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart
Fax: 0711 7885-6666

Anrede *

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