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Verlorenen Gegenstand wiederfinden

Du hast etwas in unseren gelben Fahrzeugen (Stadtbahnen und Busse bis Linie 99) verloren? Es gibt mehr Hoffnung deinen geliebten Gegenstand wieder zu bekommen, als du denkst!

Was du über die Verlustmeldung nicht findest:

  • Mützen, Schals, Handschuhe, Schirme und geringwertige Gegenstände (bis 10 €) werden nicht online gestellt.
  • Verlorene verderbliche Lebensmittel werden entsorgt und erreichen die Fundstelle nicht.
  • Bei verlorenen Tieren wende dich bitte an das Tierheim Stuttgart.
  • Für verlorene polygoCards kontaktiere bitte unseren Kundenservice.

Aufbewahrungsfristen

Wertsachen (Geldbeutel, Schlüssel, Handys, Smartphones, Notebooks, Tablets, Schmuck und Uhren) werden 6 Monate lang aufbewahrt. Alle anderen Gegenstände 8 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände karitativ gespendet bzw. vernichtet. Versteigerungen finden nicht statt.

Wichtig: Wenn du etwas bei der S-Bahn oder der Deutschen Bahn verloren hast, ist die SSB Fundstelle nicht zuständig. Wende dich in diesem Fall bitte an den Fundservice der Deutschen Bahn.

zum Fundservice der Deutschen Bahn auf www.bahn.de

Nutze direkt die Möglichkeit zum Erstellen einer Verlustmeldung, um deinen verlorenen Gegenstand wiederzufinden. Bitte beachte, dass es dabei bis zu zwei Werktage dauern kann, bis der Gegenstand erfasst wurde.

zum Verlustmeldungsformular

Gegenstand in der SSB-Fundstelle abholen

Bringe zur Abholung bitte deinen Ausweis mit. Zur Identifizierung deines Eigentums bedarf es außerdem genauere Angaben über Ort und Zeitpunkt des Verlusts sowie eine möglichst detaillierte Beschreibung des Gegenstandes.

Öffnungszeiten:

Dienstag bis Freitag 9:00-12:45 Uhr

Montag und Donnerstag 14:00-18:00 Uhr

 

Am 24.12. und 31.12. eines Jahres ist unsere Fundstelle stets geschlossen.

Adresse:

Schöttlestraße 2
70597 Stuttgart-Degerloch

Haltestelle:

Degerloch Albstraße (U5, U6, U8, U12)
oder alternativ über den ZOB Degerloch mit den Umlandbussen

Abhängig vom verlorenen Gegenstand sind weitere Angaben zur Identifizierung erforderlich:

  • Smartphone, Handy: Die Fundstelle benötigt die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer des Geräts. Die IMEI-Nummer findest du in deinem Kaufvertrag, deinem Garantieschein oder der Geräteverpackung. Die SIM-Karten-Nummer findest du auf dem Kaufvertrag oder bekommst sie über deinen Provider.
  • Notebook, Tablet: Die Fundstelle benötigt die Seriennummer des Geräts. Diese findest du in deinem Kaufvertrag oder deinem Garantieschein.

Nur in seltenen Fällen ist eine Identifizierung allein über Daten auf den Geräten möglich. Bitte bringe ein passendes Ladekabel mit.

Gefundenen Gegenstand abgeben

Findest du einen Gegenstand in einem Fahrzeug oder an Haltestellen der SSB, so übergebe ihn bitte dem Fahrer. Notfalls kannst du Fundgegenstände auch bei einem der KundenCentren oder direkt bei der Fundstelle der SSB abgeben. Bei gefundenen Tieren wende dich bitte direkt an das Tierheim Stuttgart.

 

Finderlohn

Für Gegenstände, die in öffentlichen Fahrzeugen und Behörden verloren wurden, gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn und darüber hinaus nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns. Deine Daten werden auf Wunsch hinterlegt und der Eigentümer bei Abholung des Gegenstands darüber informiert. Höhe und Übergabe des Finderlohns sind zwischen Eigentümer und Finder zu regeln. Nach § 978 BGB müssen alle Gegenstände, die in öffentlichen Verkehrsmitteln vom Finder an sich genommen werden, abgegeben werden. Wer dies nicht tut, macht sich der Unterschlagung strafbar.