Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG ist bemüht, ihre Webseite und mobile Anwendungen (Apps) in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ssb-ag.de und mobile Anwendungen (Apps) SSB Move sowie VVS BWeit.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Erklärung wurde am 17. Juni 2022 erstellt.
Der Test auf Barrierefreiheit der mobilen Anwendung SSB Move wurde am 25.11.2021 durchgeführt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt.
Der Test auf Barrierefreiheit der mobilen Anwendung VVS BWeit wurde am 11.02.2025 durchgeführt. Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt.
SSB-Website
Diese Website ist überwiegend mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter "2. Nicht barrierefreie Inhalte" genannten Punkte.
Mobile Anwendung SSB Move
Die mobile Anwendung SSB Move ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Für die mobile Anwendung ist eine Behebung der technischen Mängel derzeit nicht möglich. Es ist aber geplant, diese spätestens mit dem Relaunch der SSB Move App zum 01.01.2027 zu beheben.
Mobile Anwendung VVS BWeit
Die mobile Anwendung VVS BWeit ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Bei der mobilen Anwendung ist eine Behebung der technischen Mängel bis zum 30.09.2025 vorgesehen.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Website www.ssb-ag.de
Unvereinbarkeit gemäß Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Eingebettete Inhalte von Drittsystemen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen. Das betrifft unter Umständen das Abo-Bestellportal, die Online-Fundsuche, den Stellenmarkt und das Ausschreibungsportal.
- In vielen Fällen sind PDF-Dokumente nicht barrierefrei.
Mobile Anwendung SSB Move
Unvereinbarkeit gemäß Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Inhalte, die keine Texte sind (z. B. Symbole, Grafiken oder Bilder) enthalten meist keinen beschreibenden Alternativtext.
- Bedienelemente in der App sind teilweise falsch oder unzureichend beschriftet.
- Inhalte sind oftmals nicht in einer bedeutungsvollen Lesereihenfolge.
- Die App kann nicht im Querformat genutzt werden.
- In der App erreichen die Helligkeitskontraste stellenweise nicht das erforderliche Minimum.
- Einzelne Bedienelemente können nicht mit der Tastatur bedient werden.
- Ziel oder Zweck von Links ist stellenweise nicht aussagekräftig.
- Der Tastaturfokus ist stellenweise nicht sichtbar.
- Interaktive Bedienelemente können programmatisch nicht anhand von Namen, Rollen oder Werten erkannt werden.
- In der App wird über Texte und Textattribute stellenweise nicht informiert.
- In der App wird auf interaktive Elemente stellenweise nicht korrekt über mögliche Handlungen informiert.
- Die App berücksichtigt nicht die Einstellungen des Betriebssystems, was Farben, Kontrase, Schriften, Maßeinheiten und Fokuszeiger angeht.
Mobile Anwendung VVS BWeit
Unvereinbarkeit gemäß Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:
- Grafische Symbole wie das Hamburger-Menü sind nicht korrekt beschriftet.
- Überschriften und andere Strukturelemente sind nicht programmatisch erkennbar.
- Die Reihenfolge der Inhalte ist nicht immer sinnvoll.
- Inhalte passen sich nicht automatisch an, wenn das Gerät vom Hoch- ins Querformat gedreht wird.
- Texte haben unzureichende Helligkeitskontraste.
- Grafische Bedienelemente und Symbole haben unzureichende Kontrastverhältnisse zu angrenzenden Farben.
- Wesentliche Funktionen sind nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Die Reihenfolge, in der Elemente angesteuert werden, ist nicht immer nachvollziehbar.
- Der Tastaturfokus ist nicht immer sichtbar.
- Visuelle Beschriftungen entsprechen nicht den programmierten Bezeichnungen.
- Formularfelder sind nicht korrekt mit ihren Beschriftungen verknüpft.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.06.2022 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Die Erklärung wurde zuletzt am 12.08.2025 überprüft.
4. Rückmeldung
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden.
Stuttgarter Straßenbahnen AG
Kommunikation, Werbung, Events (MMk)
Schockenriedstraße 50
70565 Stuttgart
Telefon: 0711 7885-3333
Fax: 0711 7885-203
E-Mail: digital-barrierefrei@ssb-ag.de (Bitte benutzen Sie für allgemeine Anfragen oder Beschwerden unseren Kundendialog. Ihre Nachricht wird sonst nicht bearbeitet.)
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite und die mobilen Anwendun(en nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.