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Mitnahmevorteile im VVS

Möchten Sie mit Ihrem Ticket oder Abo auch mal Kinder, einen Hund, Ihr Fahrrad oder einen E-Tretroller mitnehmen? Bei vielen Angeboten ist dies zeitweise sogar gratis möglich! Nutzen Sie also Ihre Mitnahmevorteile - hier haben wir die wichtigsten Infos für Sie zusammengestellt:

Mitnahme von Kindern und weiteren Personen

Mitnahme von Hunden

Mitnahme von Fahrrädern

Mitnahme von E-Tretrollern

Mitnahme von Kindern und weiteren Personen

Kostenlos mitnehmen dürfen Sie an Wochenenden und Feiertagen bis zu drei oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre, und zwar mit folgenden gültigen Abos und ZeitTickets: Jedermann-, 9-Uhr-, Senioren- oder Firmen-Abo sowie Jahres-, Monats- oder WochenTicket für Jedermann, 9-Uhr oder Senioren. Kinder bis 6 Jahre benötigen im VVS ohnehin kein Ticket.

Beim AboPlus oder TicketPlus gilt dies zusätzlich noch Montag bis Freitag ab 19 Uhr - außerdem dürfen Sie zu diesen Zeiten auch einen Erwachsenen kostenlos mitnehmen. Nutzen Sie also diesen Vorteil und unternehmen Sie gemeinsam was Schönes mit Bus und Bahn.

Mitnahme von Hunden

Wenn Sie im Besitz eines gültigen Abos oder eines Wochen-, Monats- oder JahresTickets sind, darf ein Hund ohne Aufpreis mitfahren. Für Einzelfahrten ist für die Mitnahme eines Hundes ein EinzelTicket Kind zu lösen, alternativ ein Abschnitt eines 4er-Tickets Kind. Ausnahmen sind kleine Hunde in Behältnissen sowie Assistenzhunde und Polizeihunde, diese werden unentgeltlich befördert. Bei einem GruppenTagesTickets kann anstatt einer Person ein Hund mitgenommen werden. Bei Nutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden.

Mitnahme von Fahrrädern

In den Stadtbahnen, den S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs dürfen Sie grundsätzlich ein Fahrrad kostenlos mitnehmen. Ausgenommen sind folgende Sperrzeiten:

  • Stadtbahn:
    Die Fahrradmitnahme ist Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage, von 6:00 - 8:30 Uhr und von 16:00 - 18:30 Uhr nicht erlaubt. Eine Ausnahme ist die Zahnradbahn (Zacke), in deren Vorstellwagen den ganzen Tag über Fahrräder bergwärts vom Marienplatz nach Degerloch transportiert werden dürfen.
  • S-Bahn und Nahverkehrszüge:
    Für die Fahrradmitnahme von Montag - Freitag, ausgenommen Feiertage, muss von 6:00 – 9:00 Uhr zusätzlich ein EinzelTicket Kind oder 4er-Ticket Kind gelöst werden.

In den Bussen in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis können Montag – Freitag ab 18:30 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags maximal zwei Fahrräder pro Bus kostenlos mitgenommen werden. Bitte beachten Sie aber: Die Fahrradmitnahme in den Bussen der SSB ist grundsätzlich nicht erlaubt. Auch auf Linien mit Kleinbussen, Linien- oder Ruftaxis dürfen Fahrräder nicht mitgenommen werden. 

In den Monaten von Mai bis Oktober bringt Sie übrigens unser Rad-Tourer vom Rotebühlplatz bis zur Haltestelle Forsthaus II und nimmt Ihr Fahrrad kostenlos mit. Informationen zu weiteren speziellen Bussen im VVS-Gebiet finden Sie beim VVS.

Als Fahrräder gelten zweirädrige einsitzige Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes mit einer Länge bis zu 2,0 Metern, Pedalen und einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm. Falt-/Klappräder gelten in zusammengefaltetem Zustand als Gepäck und können damit grundsätzlich zu allen Zeiten mitgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.

Mitnahme von E-Tretrollern

Einen E-Tretroller dürfen Sie grundsätzlich in den Stadtbahnen, den S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs mitnehmen. Es gilt folgende Unterscheidung:

  • Ist der E-Tretroller zusammengeklappt, nehmen Sie ihn kostenfrei mit.
  • Ist der E-Tretroller nicht zusammengeklappt, gelten dieselben Bestimmungen wie für die Mitnahme von Fahrrädern.