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Mitnahmeregelungen im VVS

Möchtest du mit deinem Ticket oder Abo auch mal Kinder, einen Hund, dein Fahrrad oder einen E-Tretroller mitnehmen? Bei vielen Angeboten ist das zeitweise sogar kostenlos möglich! Nutze also deine Mitnahmevorteile – hier haben wir die wichtigsten Infos für dich zusammengestellt:

Mitnahme von Kindern und weiteren Personen

Tickettyp

Kinder

Erwachsene

Gültigkeitszeitraum

Jedermann-, 9-Uhr-, Senioren-, Firmen-AboBis zu 3 oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre kostenlosNicht enthaltenWochenenden und Feiertage
Jahres-, Monats-, WochenTicket (Jedermann, 9-Uhr, Senioren)Bis zu 3 oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre kostenlosNicht enthaltenWochenenden und Feiertage
JahresTicketPlus / TicketPlus (DeutschlandTicket)Bis zu 3 oder alle eigenen Kinder bis einschließlich 17 Jahre kostenlos1 Erwachsener kostenlosMo–Fr ab 19:00 Uhr, zusätzlich an Wochenenden und Feiertagen
Kinder unter 6 JahrenKein Ticket erforderlichJederzeit

Mitnahme von Hunden

Ticket / Situation

Regelung

Abo, Wochen-, Monats- oder JahresTicket1 Hund darf kostenlos mitfahren
EinzelfahrtEinzelTicket Kind oder Abschnitt eines 4er-Tickets Kind erforderlich
Kleine Hunde in BehältnissenKostenlos, gelten als Gepäck
Assistenzhunde & PolizeihundeKostenlos
GruppenTagesTicket1 Hund kann anstelle einer Person mitgenommen werden
EinzelTagesTicketFür den Hund muss ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden

Mitnahme von Fahrrädern

Verkehrsmittel / Bereich

Regelung

StadtbahnKostenlos, außer Mo–Fr (außer Feiertage) von 6:00–8:30 Uhr und 16:00–18:30 Uhr
Zahnradbahn (Zacke)Fahrräder dürfen ganztägig bergwärts vom Marienplatz nach Degerloch mitgenommen werden
S-Bahn & NahverkehrszügeKostenlos, aber Mo–Fr (außer Feiertage) von 6:00–9:00 Uhr: EinzelTicket Kind nötig
Busse in Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, Rems-MurrMo–Fr ab 18:30 Uhr, Sa/So/Feiertage ganztags: max. 2 Fahrräder pro Bus kostenlos
Busse der SSBKeine Fahrradmitnahme erlaubt
Kleinbusse, Linien- & RuftaxisKeine Fahrradmitnahme erlaubt
Rad-Tourer (Mai–Oktober)Kostenloser Fahrradtransport vom Rotebühlplatz bis Forsthaus II
Falt-/Klappräder (zusammengefaltet)Gelten als Gepäck, Mitnahme jederzeit erlaubt
Definition FahrradZweirädrig, einsitzig, max. 2,0 m Länge, max. 40 kg, mit Pedalen

Mitnahme von E-Tretrollern

Zustand des E-Tretrollers

Regelung

ZusammengeklapptKostenlose Mitnahme in Stadtbahnen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen
Nicht zusammengeklapptEs gelten dieselben Bestimmungen wie für die Fahrradmitnahme