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Ab 3. Juni 2024 gilt in Teilen der Klettpassage SSB-Hausrecht

Ab dem 3. Juni 2024 gilt in Teilen der Klettpassage eine neue Widmung. In einigen Bereichen wird künftig das Hausrecht der SSB gelten.

Auf diesen Flächen kann ergänzend zur Polizei zusätzlich der Sicherheitsdienst der SSB aktiv werden. Die Passage ist jedoch weiterhin ein öffentlicher Durchgangsbereich.

Die SSB wird die Hausordnung für die Klettpassage ab dem 3. Juni 2024 zunächst in den elektronischen Displays in der Passage veröffentlichen. Weitere Aushänge, auch an den Bahnsteigen, werden folgen.