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Fahren ohne gültiges Ticket

Sie wurden bei der Fahrausweisprüfung beanstandet?

Sofern Sie im Besitz eines zum Prüfungszeitpunkt gültigen persönlichen Verbundpass sind, diesen jedoch nicht vorzeigen konnten, können Sie diesen innerhalb einer Woche ausschließlich in den SSB-KundenCentren oder in den Stellen der regionalen Verkehrsunternehmen persönlich nachträglich vorlegen. Sie können uns diesen aber auch gescannt (Vorder- und Rückseite mit der zum Prüfungszeitpunkt gültigen Wertmarke) zusenden.

Wenn Sie eine persönliche polygoCard besitzen, legen Sie diese innerhalb einer Woche ausschließlich persönlich in den SSB-KundenCentren oder in den Stellen der regionalen Verkehrsunternehmen nachträglich vor. Es ist ein ermäßigtes Beförderungsentgelt von 7 Euro für die Bearbeitung zu bezahlen. Ein AboPlus oder ein TicketPlus kann nachträglich leider nicht vorgezeigt werden, da es von mehreren Personen genutzt werden kann. In diesem Fall ist das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro fällig.

Bankverbindung

Die Rechnung haben Sie direkt bei der Ticketprüfung in Form eines Belegs erhalten. Bitte überweisen Sie das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro innerhalb von 7 Tagen unter Angabe der Beleg-Nummer auf folgende Bankverbindung:

Postbank Stuttgart
IBAN: DE 35600100700019024700
BIC: PBNKDEFF

Bitte denken Sie daran, dass wir ohne Angabe Ihrer Beleg-Nummer Ihr Anliegen nicht bearbeiten können.

Ohne gültiges Ticket fahren Sie auch, wenn Sie mit dem 9-Uhr-Ticket bereits vor 9 Uhr unterwegs sind oder wenn Sie ein 4er-Ticket nicht oder mehr als viermal entwertet haben. Nach einer Preisänderung gelten 4er-Tickets noch ein Jahr zum alten Preis und sind danach nicht erstattungsfähig.

Wer mehrmals ohne gültiges Ticket ein öffentliches Beförderungsmittel benutzt, wird wegen dem Verdacht der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB angezeigt. Der Strafantrag wird vom jeweiligen Verkehrsunternehmen gestellt. Die Strafanzeige ist unabhängig vom Zahlungseingang des erhöhten Beförderungsentgelts. Fragen zur Strafanzeige richten Sie bitte an Ihre nächste Polizeidienststelle. Ebenso behalten wir uns das Recht zur Stellung eines Strafantrags bei einem einzelnen Fall vor.Tickets, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder der Tarifbestimmungen benutzt werden, sind ungültig und können eingezogen werden. Die Details hierzu finden Sie im §8 der Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des VVS. 

Mahnungen

Nach Ablauf der Zahlfrist erhalten Sie bis zu zwei Mahnungen. Es wird jeweils eine zusätzliche Gebühr von 5 Euro erhoben. Wenn auf die Mahnungen kein Zahlungseingang erfolgt, wird die offene Forderung an die Bad Homburger Inkasso GmbH verkauft und mit dem Forderungseinzug beauftragt.

Datenschutz

Ihre Daten werden nach den Bestimmungen der DSGVO gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden drei Jahre gespeichert, wenn kein zum Prüfungszeitpunkt gültiges personenbezogenes Ticket vorgezeigt wurde.

Kontakt Forderungsmanagement

Sind noch Fragen bei Ihnen offen? Unsere Mitarbeiter im Forderungsmanagement helfen Ihnen gerne weiter:

Stuttgarter Straßenbahnen AG
Forderungsmanagement
Postfach 80 10 06
70510 Stuttgart
Fax: 0711 7885-6666

Anrede *

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